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In welchen Situationen Autofahrer den Warnblinker anschalten dürfen

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In welchen Situationen Autofahrer den Warnblinker anschalten dürfen

Immer dann, wenn ein Autofahrer andere Verkehrsteilnehmer auf sich aufmerksam machen möchte, schaltet man den Warnblinker an. Doch wann ist es eigentlich erlaubt den Warnblinker einzuschalten? In diesem Ratgeber möchten wir Ihnen zeigen, in welchen Situationen man als Autofahrer den Warnblinker anschalten darf und sollte!

Wann darf man den Warnblinker anschalten?

Wer sich häufig im Straßenverkehr bewegt, dem ist bestimmt schon einmal aufgefallen, dass der Warnblinker häufiger zum Einsatz kommt als notwendig und vor allem als erlaubt! Denn viele Verkehrsteilnehmer „missbrauchen“ den Warnblinker, z.B. wenn Sie kurz in zweiter Reihe stehen. Doch wann und in welchen Situationen man den Warnblinker einschalten darf ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) klar geregelt. In einem Auszug aus dem Paragraf 15 heißt es nämlich: „Bleibt ein mehrspuriges Fahrzeug an einer Stelle liegen, an der es nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann, ist sofort Warnblinklicht einzuschalten. Danach ist mindestens ein auffällig warnendes Zeichen gut sichtbar in ausreichender Entfernung aufzustellen, und zwar bei schnellem Verkehr in etwa 100 m Entfernung; vorgeschriebene Sicherungsmittel, wie Warndreiecke, sind zu verwenden. Darüber hinaus gelten die Vorschriften über die Beleuchtung haltender Fahrzeuge.“

Auch während ein Auto ein anderes Auto abschleppt, müssen sogar beide Fahrzeuge die Warnblinkanlage einschalten.

Im Paragraf 16 ist außerdem beschrieben, dass der Warnblinker auch genutzt werden darf, um andere Fahrzeuge vor Gefahren zu warnen, wie z.B. beim Auffahren eines Staus. Gleiches gilt auch, wenn die Gefahr durch Ihr eigenes Fahrzeug ausgeht, beispielsweise bei einer Autopanne.

In diesen Situationen müssen Sie Ihren Warnblinker einschalten
In diesen Situationen müssen Sie Ihren Warnblinker einschalten (Bild: Pixabay)

In diesen Situationen müssen Sie Ihren Warnblinker einschalten

Der Warnblinker ist immer einzuschalten, wenn:

  • Ihr Fahrzeug andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder liegengeblieben ist und nicht als stehendes Hindernis erkannt wird.
  • Sie andere Autofahrer vor Gefahren oder Hindernissen warnen, beispielsweise, wenn Sie auf ein Stauende auffahren oder ein Gegenstand auf der Fahrbahn liegt.
  • Sie ein anderes Fahrzeug abschleppen oder abgeschleppt werden.

Dieses Bußgeld droht bei Missbrauch des Warnblinkers

Sollten Sie den Warnblinker in einer Situation nutzen, in dem es nicht angemessen ist, wie z.B. wenn Sie kurz halten um sich ein Brötchen beim Bäcker zu kaufen, dann droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 5 Euro.

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